Geschäftsführerhaftung
§ 38 NIS2UmsuCG: Die Geschäftsleitung ist für die Umsetzung und Überwachung der Risikomanagementmaßnahmen verantwortlich. Bei Pflichtverletzungen kann sie persönlich haftbar gemacht werden.
Das NIS2UmsuCG tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Betroffene Unternehmen müssen IT-Sicherheitsmaßnahmen
nachweisbar umsetzen und dokumentieren.
Geschäftsführerhaftung
§ 38 NIS2UmsuCG: Die Geschäftsleitung ist für die Umsetzung und Überwachung der Risikomanagementmaßnahmen verantwortlich. Bei Pflichtverletzungen kann sie persönlich haftbar gemacht werden.
Nachweispflicht
§ 30 NIS2UmsuCG: Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen dokumentieren und auf Anforderung des BSI nachweisen können.
Meldepflichten
§ 32 NIS2UmsuCG: Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden an das BSI gemeldet werden. Innerhalb von 72 Stunden folgt eine ausführliche Meldung.
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit. In Deutschland wird sie durch das NIS2UmsuCG (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) in nationales Recht umgesetzt.
Inkrafttreten des NIS2UmsuCG in Deutschland
Das NIS2UmsuCG sieht Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes vor – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes.
Das NIS2UmsuCG gilt für Unternehmen bestimmter Sektoren, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten (in der Regel ab 50 Mitarbeiter oder 10 Mio. Euro Umsatz):
Wenn Sie Lieferant oder Dienstleister für NIS2-pflichtige Unternehmen sind, werden diese von Ihnen ebenfalls Nachweise über Ihre IT-Sicherheit verlangen. Die Lieferketten-Sicherheit ist ein zentraler Bestandteil von NIS2.
Das Gesetz fordert unter anderem folgende Maßnahmen – Systemhirte unterstützt Sie bei der Umsetzung:
Automatische Inventarisierung aller IT-Systeme und Geräte in Ihrem Netzwerk.
Kontinuierliche CVE-Überwachung und Erkennung von Sicherheitslücken.
Überwachung von Softwareständen und ausstehenden Updates.
24/7-Überwachung aller Systeme mit intelligenten Frühwarnungen.
Prüffähige Reports und Nachweise für Audits und Behörden.
Erkennung veralteter Systeme und End-of-Life-Software.
| NIS2-Anforderung | Systemhirte-Lösung |
|---|---|
| Übersicht über alle IT-Systeme | Automatische IT-Inventarisierung |
| Schwachstellenmanagement | CVE-Überwachung und Warnungen |
| Dokumentation für Behörden | Prüffähige Compliance-Reports |
| Erkennung von Sicherheitsvorfällen | Kontinuierliches Monitoring |
| Nachweis der Sorgfaltspflicht | Lückenlose Protokollierung |
Das Gesetz verpflichtet betroffene Unternehmen zu folgenden Maßnahmen:
Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihr Unternehmen unter das NIS2UmsuCG fällt, und beginnen Sie rechtzeitig mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Eine nachweisbare IT-Überwachung ist ein wichtiger Baustein der Compliance.
Systemhirte übernimmt automatisiert das, was NIS2 technisch fordert: Sichtbarkeit, Überwachung, Erkennung, Alarmierung und Nachweise.
Zentrale Log-Sammlung, Angriffserkennung, Alarmierung, Monitoring sicherheitsrelevanter Ereignisse und Unterstützung der gesetzlichen Meldepflichten.
Endpoint Detection & Response (EDR), Malware-/Ransomware-Erkennung, Konfigurationsüberwachung, Schwachstellen-Scanning, Patch-Status und Live-Überwachung aller Endpunkte.
Identifikation technischer Risiken & Schwachstellen als Grundlage für Ihre Risikoanalyse und Maßnahmenplanung.
Technische Nachweise über Sicherheitsstandards und Monitoring von Drittanbieter-Systemen, soweit technisch erreichbar.
Wir erfassen alle IT-Systeme in Ihrem Unternehmen – vollständig und automatisiert.
Monitoring-Agents werden auf allen Systemen installiert – ohne Unterbrechung des Betriebs.
Kontinuierliches 24/7-Monitoring mit automatischen Frühwarnungen bei Risiken.
Regelmäßige Reports dokumentieren Ihre IT-Sicherheit – prüffähig für Behörden und Audits.
Wir beraten Sie gerne, wie Systemhirte Sie bei der Umsetzung der NIS2-Anforderungen unterstützen kann.